Betreuungsangebote für Kinder - Allgemeine Informationen
Betreuungsangebote für Kinder variieren je nach Alter
der Kinder.
Wir haben daher zu Ihrer Information unterschiedliche Betreuungsangebote
zusammengestellt,
damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, welche
Betreuungsform für Ihr Kind am
geeignetsten ist.
1. Angebote für Kinder unter
3 Jahren
2. Angebote für Kinder
zwischen 3 und 6 Jahren
3. Angebote für Schulkinder
4. Angebote der Studentenwerke
5. Sonstige Formen der Kinderbetreuung
1. Angebote für Kinder unter 3 Jahren
a) Kinderkrippen
Hier werden Kinder unter 3 Jahren betreut und gefördert. Schon
in frühem Alter lernen die Kinder, in Kleingruppen Beziehungen
zu gleichaltrigen Kindern und zu Erwachsenen aufzubauen. Träger
von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung sind Städte und Gemeinden,
aber auch Kirchen und sonstige Träger der freien Jugendhilfe, darunter
auch viele Elterninitativen.
Laut Kinderförderungsgesetz hat ab 1. Juli 2013 jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz.
Was kosten Kinderkrippen?
Für Kinderkrippen werden von den Eltern Nutzungsgebühren
(Elternbeiträge) erhoben. Deren Höhe richtet sich i.d.R. nach
dem Betreuungsaufwand; sie werden von den Einrichtungsträgern eigenverantwortlich
festgesetzt. Teilweise sind die Beträge nach dem Einkommen der
Eltern oder nach den tatsächlichen Betreuungszeiten gestaffelt.
Wo gibt es weitere Informationen?
Grundsätzlich ist es ratsam, sich beim Bürgermeisteramt
nach den Angeboten und den Kosten zu erkundigen und sein Kind rechtzeitig
anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim Bürgermeisteramt oder bei
der Einrichtung selbst.
b) Altersgemischte Gruppen in Kindergärten
Auch Kinder unter 3 Jahren können in Kindergärten aufgenommen
werden. In diesem Fall handelt es sich dann um sogenannte altersgemischte
Gruppen. Ob es diese Möglichkeit vor Ort gibt, kann über die
Bürgermeisterämter erfragt werden. Im Übrigen wird auf
die folgenden Ausführungen zum Kindergartenbereich verwiesen.
2. Angebote für Kinder zwischen 3 und
6 Jahren
a) Kindergärten
In Kindergärten werden i.d.R. Kinder ab dem 3. Geburtstag bis
zum Schulalter betreut. Die altersgemischten Gruppen stehen auch offen
für Kinder unter 3 Jahren und im schulpflichtigem Alter. Aufgabe
des Kindergartens ist es, die Erziehung des Kindes in der Familie zu
ergänzen und zu unterstützen. Insoweit kommt dem Kindergarten
auch ein eigenständiger Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag
zu. Im Kindergarten macht das Kind grundlegende soziale Erfahrungen,
lernt Gemeinschaftssinn und Toleranz im Umgang mit anderen.
Sehr wichtig ist im Kindergarten eine intensive Zusammenarbeit mit den
Eltern. Für die Entwicklung des Kindes kommt dem Kindergarten auch
ein eigenständiger Erziehungs- und Bildungsauftrag zu. Besonders
im letzten Kindergartenjahr werden die Kinder spielerisch auf den Schulanfang
vorbereitet. Daher arbeiten Kindergärten sehr eng und Kooperativ
mit den Grundschulen zusammen.
Welche
Gruppenformen gibt es?
Im Kindertagesbetreuungsgesetz werden folgende Gruppenformen aufgeführt:
- vor- oder nachmittags geöffnete Gruppe (Halbtagsgruppe)
- vor- und nachmittags jeweils mehrere Stunden geöffnete Gruppe
(Regelgruppe)
- Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
- Gruppe mit durchgehend ganztägiger Betreuung
Hat das Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sind die Gemeinden zuständig. Jedem Kind muss ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Sie sind außerdem ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen verantwortlich.
Welche Möglichkeiten gibt es für behinderte Kinder?
In sog. Integrativen Gruppen können behinderte Kinder, die aufgrund
von Behinderungen einer zusätzlichen Förderung bedürfen,
gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden. Auskunft zur
integrativen Kinderbetreuung erteilen die Bürgermeisterämter
oder das Landesjugendamt (siehe Ansprechpartner).
Was kostet der Kindergarten?
Auch für die Kindergärten und altersgemischten Gruppen werden
Elternbeiträge erhoben. Bei der Festsetzung der Elternbeiträge
richten sich die Träger in Baden-Württemberg i.d.R. nach den
von den kommunalen Landesverbänden und den Kirchen sowie den Spitzenverbänden
der Kindergartenträger empfohlenen Beiträgen und sozialen
Staffelungen. Für Kindergärten mit erhöhtem Betreuungsaufwand
(bei verlängerten Öffnungszeiten, altersgemischten Gruppen,
integrativen und Ganztagskindergärten) werden z.T. wesentlich höhere
Elternbeiträge von den Gemeinden festgesetzt. Teilweise sind die
Elternbeiträge auch nach dem Einkommen der Eltern oder den tatsächlichen
Betreuungszeiten gestaffelt.
Was
ist bei der Anmeldung eines Kindes im Kindergarten zu beachten?
Träger eines Kindergartens können Gemeinden oder auch Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder Verbände der freien Wohlfahrtspflege
(z.B. Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt) oder sonstige anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe (z.B. eingetragene Vereine) sowie privat-gewerbliche Träger sein. Der Träger des Kindergartens ist auch immer Ihr Ansprechpartner. Handelt es sich beispielsweise um eine kirchliche Einrichtung, können Sie sich an den Pfarrer und die Kindergartenleiterin wenden.
Die Kindergartenanmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Einrichtung. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig nach den freien Plätzen zu erkundigen. Ein einheitliches Anmeldeformular gibt es nicht. Vielmehr hat jede Einrichtung ihre eigenen Unterlagen und Formulare.
Werden die Eltern eingebunden?
Zum Wohle der Kinder ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen
Einrichtungs-trägern, Kindergartenpersonal und den Eltern unverzichtbar.
Deshalb wird zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres ein Elternbeirat
gewählt. Hierzu lädt der Einrichtungsträger ein. Aufgabe
des Elternbeirates ist es, die Erziehungsarbeit des Kindergartens zu
unterstützen und den Kontakt zum Elternhaus herzustellen. Er vertritt
die Interessen der Eltern gegenüber dem Kindergarten-personal und
dem Einrichtungsträger. Weitere Informationen zum Kindergartenwesen
in Baden-Württemberg erhalten Sie von den Kindergartenträgern
und den im Anhang genannten Verbänden.
Ist eine ärztliche
Untersuchung erforderlich?
Um sicher zustellen, dass dem Besuch eines Kindergartens oder einer
Einrichtung mit altersgemischten Gruppen keine gesundheitlichen Bedenken
entgegenstehen, soll jedes Kind vor der Aufnahme ärztlich untersucht
werden. Unter bestimmten Voraussetzungen reichen die kostenlosen Früherkennungs-untersuchungen
U7 und U8 für die Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten aus.
3. Angebote für Schulkinder
Für die Kinder ist das Miteinander mit Gleichaltrigen im normalen
Schulbetrieb oder im Rahmen von Betreuungsangeboten sehr wichtig. Die
Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, neue Freundschaften und Selbsterprobung
stehen für sie im Mittelpunkt. Dabei werden Kompromissbereitschaft,
Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Zusammenarbeit und Fairness
geübt. Eltern wiederum brauchen flexible Betreuungsformen, die
ihnen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Eltern
und Kinder brauchen Verlässlichkeit in den zeitlichen Strukturen
und in den Personen, die die Kinder tagsüber begleiten. Das Land
Baden-Württemberg hat in den vergangenen 2 Jahrzehnten gemeinsam mit
den Kommunen die Betreuung für Schulkinder bedarfsorientiert ausgebaut
- der Zuwachs ist erheblich.
a) Verlässliche
Grundschule
Die verlässliche Grundschule setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:
dem Unterricht und der Betreuung. Die reine Unterrichtszeit ist abhängig
von der Klassenstufe: Erstklässler haben 20 Wochenstunden Unterricht,
Viertklässler 24. Die Betreuungsangebote gibt es ergänzend
zum Unterricht vor und/oder nach der Unterrichtszeit. Insgesamt soll
die Unterrichts- und Betreuungszeit an den Grundschulen und Grundschulstufen
der Sonderschulen einen Zeitrahmen von bis zu 6 Stunden am Vormittag
umfassen. Dadurch erhalten die Eltern Planungssicherheit; sie können
sich darauf verlassen, dass ihre Kinder während dieser Zeit in
guten Händen sind.
Kooperationen und Programmgestaltung:
Die Betreuungsangebote werden zum Teil auch durch Maßnahmen der Jugendhilfe oder
durch eine Kooperation mit außerschulischen Partnern und Partnerinnen wie zum Beispiel Musikschulen
oder Kunstschulen ergänzt. Auch örtliche Vereine können das Betreuungsangebot bereichern.
Kooperationen mit Vereinen, beispielsweise im Rahmen des Kooperations-programms
Schule - Sportverein, haben schon eine längere Tradition. Erforderlich ist bei dieser Zusammenarbeit aber immer die Absprache vor Ort zwischen Schule, Verein und kommunalem TrägerInnen der Betreuung.
Zu beachten ist, dass es keine einheitlichen Regelungen und Angebote
für ganz Baden-Württemberg gibt. Die Voraussetzungen und Bedürfnisse
vor Ort sind so unterschiedlich, dass auch die Angebote unterschiedlich
sein müssen. Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Auskunft über
die Betreuungsmöglichkeiten geben die Grundschulen und die Schulträger.
Was machen die Kinder
während der Betreuungszeit?
Im Rahmen des Betreuungsangebotes werden sinnvolle spielerische und
freizeitbezogene Aktivitäten, aber auch Hausaufgabenbetreuung angeboten.
Jede Gruppe wird von einer Betreuungskraft mit pädagogischer Ausbildung
oder mit Erfahrung in der Kinderbetreuung geleitet. Die Betreuung findet
i.d.R. in freien Schulräumen der Grundschule oder der Sonderschule
statt.
Betreuungsgruppen können aber auch in räumlicher Nähe
zur Schule, wie zum Beispiel in Gemeindezentren oder Vereinshäusern,
eingerichtet werden.
Wer ist verantwortlich
für die Betreuungsangebote?
Träger der Betreuungsangebote sind die Kommunen, also Städte
und Gemeinden, sowie freie Träger wie z.B. Kirchen, Elternvereine
oder Fördervereine. Sie sind für den Inhalt des Betreuungsangebotes
und dessen Organisation verantwortlich.
Wie sieht die Finanzierung
aus?
An der Finanzierung des Betreuungsangebotes beteiligen sich die Kommunen,
die freien Träger und die Eltern. Das Land gewährt dem Träger
des Angebotes für jede Betreuungsgruppe einen Zuschuss in Höhe
von 458.- € je betreute Wochenstunde und Schuljahr. Die Höhe
der Gebühren, mit denen Eltern sich an den Kosten der Betreuung
beteiligen, liegt in der Verantwortung der Träger vor Ort. Sie
richtet sich nach der zeitlichen Gestaltung des Angebotes und danach,
ob beispielsweise auch eine Betreuung in den Schulferien angeboten wird.
In vielen Kommunen ist eine soziale Staffelung der Elternbeiträge
vorgesehen. Dadurch soll es allen Eltern und Erziehungsberechtigten
ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot anzunehmen.
b) Hort an der Schule
Der Hort ist eine Einrichtung der Jugendhilfe für schulpflichtige
Kinder. Er bietet von Montag bis Freitag eine freiwillige Nachmittagsbetreuung
von mindestens 5 Stunden an. Horte an der Schule sind im Schulgebäude
untergebracht oder einer Schule zugeordnet und arbeiten eng mit dieser
zusammen. Sie können schul- und schulartübergreifend eingerichtet
werden. Im Hort beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler
mit altersgemäßen und sinnvollen spielerischen und freizeitbezogenen
Aktivitäten. In das Hortangebot können auch außerschulische
Angebote wie Sportvereine, Musikvereine, Musikschulen u.Ä. einbezogen
werden.
Wie sieht die Finanzierung
aus?
An der Finanzierung des Hortes beteiligen sich die Träger der
freien Jugendhilfe, die Kommunen und die Eltern. Die Höhe der Gebühren
für die Eltern wird vom Träger vor Ort festgelegt.
c) Flexible Nachmittagsbetreuung
Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 wurden die Betreuungsangebote
für Schülerinnen und Schüler um die flexible Nachmittagsbetreuung
erweitert. Kommunen und freie Träger der Jugendhilfe, wie Kirchen,
Sportvereine, Elternvereine, Fördervereine von Schulen, können
Angebote an allen allgemein bildenden Schulen machen. Das heißt,
dass neben den Grundschulen und Sonderschulen auch die weiterführenden
Schulen - Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien - hiervon Gebrauch
machen können.
In der inhaltlichen Gestaltung sind die Träger
frei. Die flexible Nachmittagsbetreuung erfolgt nach dem Unterrichtsvormittag
und umfasst max. 15 Stunden pro Woche. Sie kann von Montag bis Freitag
täglich oder nur an einzelnen Tagen einer Schulwoche angeboten
werden. Die Betreuung kann in der Schule oder in geeigneten Räumen
in der Nähe stattfinden. Jede wird i.d.R. von einer geeigneten
Betreuerin oder einem Betreuer geleitet. Ob die
Betreuung auch während der Schulzeit angeboten wird, entscheidet
der Träger. Auch hier empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Schule
oder beim Schulträger nachzufragen, ob und welche Angebote zur
Verfügung stehen.
Wie sieht die Finanzierung
aus?
An der Finanzierung des Hortes beteiligen sich die freien Träger,
die Kommunen und die Eltern, sie wird zudem vom Land bezuschusst.
d) Ganztagsschulen
Die Voraussetzungen für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der
Schule haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Ergebnisse
der PISA-Studie zeigen, dass benachteiligte Kinder und Jugendliche sehr
häufig aus bildungsfernen Familien kommen. Neben einem höheren
Bildungsbedarf brauchen diese Schülerinnen und Schüler mehr
Zeit zum Lernen und mehr pädagogische Hilfe.
Die Ganztagsschule
kann durch gezielte Förderung die Bildungschancen dieser Schülerinnen
und Schüler verbessern und so Nachteile ausgleichen. Ganztagsschulen
werden daher in Baden-Württemberg vorrangig dort eingerichtet,
wo zwingende pädagogische Gründe vorliegen, vor allem aber
in Hauptschulen und Sonderschulen, die unter erschwerten pädagogischen
und sozialen Bedingungen arbeiten. Ob eine Ganztagsschule in gebundener,
offener oder teilweise gebundener Form angeboten wird, hängt von
den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler vor Ort
ab. Bei gebundenen Ganztagsschulen verpflichten sich alle Schülerinnen
und Schüler zur Teilnahme, bei den teilweise gebundenen nur ein
Teil.
Merkmal der offenen Ganztagsschulen ist, dass sich entweder alle
oder ein Teil der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme für
mindestens ein Schuljahr verpflichten. Allen Ganztagsschulen gemeinsam
ist, dass die Schülerinnen und Schüler sich an mindestens
4 Wochentagen täglich mindestens sieben Zeitstunden an der Schule
aufhalten. Unterricht, ergänzende Angebote und Freizeitaktivitäten
stehen in einem sinnvollen Wechsel. An allen Tagen des Ganztagesbetriebes
wird ein Mittagessen bereitgestellt. Verantwortlich für die Organisation
aller Angebote ist die Schule in Gestalt der Schulleitung.
Wie sieht die Finanzierung
aus?
Die Kosten für die Ganztagsschule teilen sich das Land und der
kommunale Schulträger. Das Land übernimmt die Kosten für
die zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrer, die für die pädagogischen
Angebote eingesetzt werden. Ganztagsklassen können bis zu sieben
Lehrerwochenstunden zusätzlich bekommen - je nach Ganztagskonzeption
der Schule. Der kommunale Schulträger trägt die
Personalkosten für die Betreuung, besonders beim Mittagessen und
in der Freizeit, sowie Sachkosten.
4. Angebote der Studentenwerke
• Studentenwerk Bodensee
• Studentenwerk Freiburg
• Studentenwerk Heidelberg
• Studentenwerk Karlsruhe
• Studentenwerk Mannheim
• Studentenwerk Stuttgart
• Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
• Studentenwerk Ulm
5. Sonstige Formen der Kinderbetreuung
Unter "Sonstige Formen der Kinderbetreuung" finden Sie die Betreuungsangebote,
die meist unabhängig vom Alter des Kindes angeboten werden:
• Au-pair-Beschäftigte
• Babysitter/Leihomas
und Leihopas
• Betriebskindergärten
• Familien-
und Mütterzentren
• Privatinitiativen
• Tageseinrichtungen
mit altersgemischten Gruppen
• Tagespflege
durch Tagespflegeperson
Die Aufzählung erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit.
Für weitere Hinweise und Anregungen danken wir Ihnen.
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