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Betreuungsangebote für Kinder - Allgemeine Informationen

Betreuungsangebote für Kinder variieren je nach Alter der Kinder.
Wir haben daher zu Ihrer Information unterschiedliche Betreuungsangebote zusammengestellt,
damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, welche Betreuungsform für Ihr Kind am
geeignetsten ist.


1. Angebote für Kinder unter 3 Jahren

2. Angebote für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren

3. Angebote für Schulkinder

4. Angebote der Studentenwerke

5. Sonstige Formen der Kinderbetreuung

 

 

1. Angebote für Kinder unter 3 Jahren


a) Kinderkrippen

Hier werden Kinder unter 3 Jahren betreut und gefördert. Schon in frühem Alter lernen die Kinder, in Kleingruppen Beziehungen zu gleichaltrigen Kindern und zu Erwachsenen aufzubauen. Träger von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung sind Städte und Gemeinden, aber auch Kirchen und sonstige Träger der freien Jugendhilfe, darunter auch viele Elterninitativen.

Laut Kinderförderungsgesetz hat ab 1. Juli 2013 jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz.


Was kosten Kinderkrippen?

Für Kinderkrippen werden von den Eltern Nutzungsgebühren (Elternbeiträge) erhoben. Deren Höhe richtet sich i.d.R. nach dem Betreuungsaufwand; sie werden von den Einrichtungsträgern eigenverantwortlich festgesetzt. Teilweise sind die Beträge nach dem Einkommen der Eltern oder nach den tatsächlichen Betreuungszeiten gestaffelt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Grundsätzlich ist es ratsam, sich beim Bürgermeisteramt nach den Angeboten und den Kosten zu erkundigen und sein Kind rechtzeitig anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim Bürgermeisteramt oder bei der Einrichtung selbst.


b) Altersgemischte Gruppen in Kindergärten

Auch Kinder unter 3 Jahren können in Kindergärten aufgenommen werden. In diesem Fall handelt es sich dann um sogenannte altersgemischte Gruppen. Ob es diese Möglichkeit vor Ort gibt, kann über die Bürgermeisterämter erfragt werden. Im Übrigen wird auf die folgenden Ausführungen zum Kindergartenbereich verwiesen.

 

2. Angebote für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren


a) Kindergärten

In Kindergärten werden i.d.R. Kinder ab dem 3. Geburtstag bis zum Schulalter betreut. Die altersgemischten Gruppen stehen auch offen für Kinder unter 3 Jahren und im schulpflichtigem Alter. Aufgabe des Kindergartens ist es, die Erziehung des Kindes in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Insoweit kommt dem Kindergarten auch ein eigenständiger Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag zu. Im Kindergarten macht das Kind grundlegende soziale Erfahrungen, lernt Gemeinschaftssinn und Toleranz im Umgang mit anderen.

Sehr wichtig ist im Kindergarten eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern. Für die Entwicklung des Kindes kommt dem Kindergarten auch ein eigenständiger Erziehungs- und Bildungsauftrag zu. Besonders im letzten Kindergartenjahr werden die Kinder spielerisch auf den Schulanfang vorbereitet. Daher arbeiten Kindergärten sehr eng und Kooperativ mit den Grundschulen zusammen.


Welche Gruppenformen gibt es?

Im Kindertagesbetreuungsgesetz werden folgende Gruppenformen aufgeführt:

- vor- oder nachmittags geöffnete Gruppe (Halbtagsgruppe)
- vor- und nachmittags jeweils mehrere Stunden geöffnete Gruppe (Regelgruppe)
- Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
- Gruppe mit durchgehend ganztägiger Betreuung

Hat das Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sind die Gemeinden zuständig. Jedem Kind muss ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Sie sind außerdem ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen verantwortlich.

Welche Möglichkeiten gibt es für behinderte Kinder?

In sog. Integrativen Gruppen können behinderte Kinder, die aufgrund von Behinderungen einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden. Auskunft zur integrativen Kinderbetreuung erteilen die Bürgermeisterämter oder das Landesjugendamt (siehe Ansprechpartner).

Was kostet der Kindergarten?

Auch für die Kindergärten und altersgemischten Gruppen werden Elternbeiträge erhoben. Bei der Festsetzung der Elternbeiträge richten sich die Träger in Baden-Württemberg i.d.R. nach den von den kommunalen Landesverbänden und den Kirchen sowie den Spitzenverbänden der Kindergartenträger empfohlenen Beiträgen und sozialen Staffelungen. Für Kindergärten mit erhöhtem Betreuungsaufwand (bei verlängerten Öffnungszeiten, altersgemischten Gruppen, integrativen und Ganztagskindergärten) werden z.T. wesentlich höhere Elternbeiträge von den Gemeinden festgesetzt. Teilweise sind die Elternbeiträge auch nach dem Einkommen der Eltern oder den tatsächlichen Betreuungszeiten gestaffelt.

Was ist bei der Anmeldung eines Kindes im Kindergarten zu beachten?

Träger eines Kindergartens können Gemeinden oder auch Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder Verbände der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt) oder sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (z.B. eingetragene Vereine) sowie privat-gewerbliche Träger sein. Der Träger des Kindergartens ist auch immer Ihr Ansprechpartner. Handelt es sich beispielsweise um eine kirchliche Einrichtung, können Sie sich an den Pfarrer und die Kindergartenleiterin wenden.

Die Kindergartenanmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Einrichtung. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig nach den freien Plätzen zu erkundigen. Ein einheitliches Anmeldeformular gibt es nicht. Vielmehr hat jede Einrichtung ihre eigenen Unterlagen und Formulare.

Werden die Eltern eingebunden?

Zum Wohle der Kinder ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Einrichtungs-trägern, Kindergartenpersonal und den Eltern unverzichtbar. Deshalb wird zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres ein Elternbeirat gewählt. Hierzu lädt der Einrichtungsträger ein. Aufgabe des Elternbeirates ist es, die Erziehungsarbeit des Kindergartens zu unterstützen und den Kontakt zum Elternhaus herzustellen. Er vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Kindergarten-personal und dem Einrichtungsträger. Weitere Informationen zum Kindergartenwesen in Baden-Württemberg erhalten Sie von den Kindergartenträgern und den im Anhang genannten Verbänden.

Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich?

Um sicher zustellen, dass dem Besuch eines Kindergartens oder einer Einrichtung mit altersgemischten Gruppen keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen, soll jedes Kind vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen reichen die kostenlosen Früherkennungs-untersuchungen U7 und U8 für die Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten aus.

 

3. Angebote für Schulkinder


Für die Kinder ist das Miteinander mit Gleichaltrigen im normalen Schulbetrieb oder im Rahmen von Betreuungsangeboten sehr wichtig. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, neue Freundschaften und Selbsterprobung stehen für sie im Mittelpunkt. Dabei werden Kompromissbereitschaft, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Zusammenarbeit und Fairness geübt. Eltern wiederum brauchen flexible Betreuungsformen, die ihnen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit in den zeitlichen Strukturen und in den Personen, die die Kinder tagsüber begleiten. Das Land Baden-Württemberg hat in den vergangenen 2 Jahrzehnten gemeinsam mit den Kommunen die Betreuung für Schulkinder bedarfsorientiert ausgebaut - der Zuwachs ist erheblich.


a) Verlässliche Grundschule

Die verlässliche Grundschule setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: dem Unterricht und der Betreuung. Die reine Unterrichtszeit ist abhängig von der Klassenstufe: Erstklässler haben 20 Wochenstunden Unterricht, Viertklässler 24. Die Betreuungsangebote gibt es ergänzend zum Unterricht vor und/oder nach der Unterrichtszeit. Insgesamt soll die Unterrichts- und Betreuungszeit an den Grundschulen und Grundschulstufen der Sonderschulen einen Zeitrahmen von bis zu 6 Stunden am Vormittag umfassen. Dadurch erhalten die Eltern Planungssicherheit; sie können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder während dieser Zeit in guten Händen sind.


Kooperationen und Programmgestaltung:

Die Betreuungsangebote werden zum Teil auch durch Maßnahmen der Jugendhilfe oder durch eine Kooperation mit außerschulischen Partnern und Partnerinnen wie zum Beispiel Musikschulen oder Kunstschulen ergänzt. Auch örtliche Vereine können das Betreuungsangebot bereichern. Kooperationen mit Vereinen, beispielsweise im Rahmen des Kooperations-programms Schule - Sportverein, haben schon eine längere Tradition. Erforderlich ist bei dieser Zusammenarbeit aber immer die Absprache vor Ort zwischen Schule, Verein und kommunalem TrägerInnen der Betreuung.

Zu beachten ist, dass es keine einheitlichen Regelungen und Angebote für ganz Baden-Württemberg gibt. Die Voraussetzungen und Bedürfnisse vor Ort sind so unterschiedlich, dass auch die Angebote unterschiedlich sein müssen. Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Auskunft über die Betreuungsmöglichkeiten geben die Grundschulen und die Schulträger.

Was machen die Kinder während der Betreuungszeit?

Im Rahmen des Betreuungsangebotes werden sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten, aber auch Hausaufgabenbetreuung angeboten. Jede Gruppe wird von einer Betreuungskraft mit pädagogischer Ausbildung oder mit Erfahrung in der Kinderbetreuung geleitet. Die Betreuung findet i.d.R. in freien Schulräumen der Grundschule oder der Sonderschule statt. Betreuungsgruppen können aber auch in räumlicher Nähe zur Schule, wie zum Beispiel in Gemeindezentren oder Vereinshäusern, eingerichtet werden.

Wer ist verantwortlich für die Betreuungsangebote?

Träger der Betreuungsangebote sind die Kommunen, also Städte und Gemeinden, sowie freie Träger wie z.B. Kirchen, Elternvereine oder Fördervereine. Sie sind für den Inhalt des Betreuungsangebotes und dessen Organisation verantwortlich.

Wie sieht die Finanzierung aus?

An der Finanzierung des Betreuungsangebotes beteiligen sich die Kommunen, die freien Träger und die Eltern. Das Land gewährt dem Träger des Angebotes für jede Betreuungsgruppe einen Zuschuss in Höhe von 458.- € je betreute Wochenstunde und Schuljahr. Die Höhe der Gebühren, mit denen Eltern sich an den Kosten der Betreuung beteiligen, liegt in der Verantwortung der Träger vor Ort. Sie richtet sich nach der zeitlichen Gestaltung des Angebotes und danach, ob beispielsweise auch eine Betreuung in den Schulferien angeboten wird. In vielen Kommunen ist eine soziale Staffelung der Elternbeiträge vorgesehen. Dadurch soll es allen Eltern und Erziehungsberechtigten ermöglicht werden, ein Betreuungsangebot anzunehmen.


b) Hort an der Schule

Der Hort ist eine Einrichtung der Jugendhilfe für schulpflichtige Kinder. Er bietet von Montag bis Freitag eine freiwillige Nachmittagsbetreuung von mindestens 5 Stunden an. Horte an der Schule sind im Schulgebäude untergebracht oder einer Schule zugeordnet und arbeiten eng mit dieser zusammen. Sie können schul- und schulartübergreifend eingerichtet werden. Im Hort beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit altersgemäßen und sinnvollen spielerischen und freizeitbezogenen Aktivitäten. In das Hortangebot können auch außerschulische Angebote wie Sportvereine, Musikvereine, Musikschulen u.Ä. einbezogen werden.


Wie sieht die Finanzierung aus?

An der Finanzierung des Hortes beteiligen sich die Träger der freien Jugendhilfe, die Kommunen und die Eltern. Die Höhe der Gebühren für die Eltern wird vom Träger vor Ort festgelegt.


c) Flexible Nachmittagsbetreuung

Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 wurden die Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler um die flexible Nachmittagsbetreuung erweitert. Kommunen und freie Träger der Jugendhilfe, wie Kirchen, Sportvereine, Elternvereine, Fördervereine von Schulen, können Angebote an allen allgemein bildenden Schulen machen. Das heißt, dass neben den Grundschulen und Sonderschulen auch die weiterführenden Schulen - Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien - hiervon Gebrauch machen können.

In der inhaltlichen Gestaltung sind die Träger frei. Die flexible Nachmittagsbetreuung erfolgt nach dem Unterrichtsvormittag und umfasst max. 15 Stunden pro Woche. Sie kann von Montag bis Freitag täglich oder nur an einzelnen Tagen einer Schulwoche angeboten werden. Die Betreuung kann in der Schule oder in geeigneten Räumen in der Nähe stattfinden. Jede wird i.d.R. von einer geeigneten Betreuerin oder einem Betreuer geleitet. Ob die Betreuung auch während der Schulzeit angeboten wird, entscheidet der Träger. Auch hier empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Schule oder beim Schulträger nachzufragen, ob und welche Angebote zur Verfügung stehen.


Wie sieht die Finanzierung aus?

An der Finanzierung des Hortes beteiligen sich die freien Träger, die Kommunen und die Eltern, sie wird zudem vom Land bezuschusst.

d) Ganztagsschulen

Die Voraussetzungen für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Ergebnisse der PISA-Studie zeigen, dass benachteiligte Kinder und Jugendliche sehr häufig aus bildungsfernen Familien kommen. Neben einem höheren Bildungsbedarf brauchen diese Schülerinnen und Schüler mehr Zeit zum Lernen und mehr pädagogische Hilfe.

Die Ganztagsschule kann durch gezielte Förderung die Bildungschancen dieser Schülerinnen und Schüler verbessern und so Nachteile ausgleichen. Ganztagsschulen werden daher in Baden-Württemberg vorrangig dort eingerichtet, wo zwingende pädagogische Gründe vorliegen, vor allem aber in Hauptschulen und Sonderschulen, die unter erschwerten pädagogischen und sozialen Bedingungen arbeiten. Ob eine Ganztagsschule in gebundener, offener oder teilweise gebundener Form angeboten wird, hängt von den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler vor Ort ab. Bei gebundenen Ganztagsschulen verpflichten sich alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme, bei den teilweise gebundenen nur ein Teil.

Merkmal der offenen Ganztagsschulen ist, dass sich entweder alle oder ein Teil der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme für mindestens ein Schuljahr verpflichten. Allen Ganztagsschulen gemeinsam ist, dass die Schülerinnen und Schüler sich an mindestens 4 Wochentagen täglich mindestens sieben Zeitstunden an der Schule aufhalten. Unterricht, ergänzende Angebote und Freizeitaktivitäten stehen in einem sinnvollen Wechsel. An allen Tagen des Ganztagesbetriebes wird ein Mittagessen bereitgestellt. Verantwortlich für die Organisation aller Angebote ist die Schule in Gestalt der Schulleitung.


Wie sieht die Finanzierung aus?

Die Kosten für die Ganztagsschule teilen sich das Land und der kommunale Schulträger. Das Land übernimmt die Kosten für die zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrer, die für die pädagogischen Angebote eingesetzt werden. Ganztagsklassen können bis zu sieben Lehrerwochenstunden zusätzlich bekommen - je nach Ganztagskonzeption der Schule. Der kommunale Schulträger trägt die Personalkosten für die Betreuung, besonders beim Mittagessen und in der Freizeit, sowie Sachkosten.

 

4. Angebote der Studentenwerke

Studentenwerk Bodensee
Studentenwerk Freiburg
Studentenwerk Heidelberg
Studentenwerk Karlsruhe
Studentenwerk Mannheim
Studentenwerk Stuttgart
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Studentenwerk Ulm

 

5. Sonstige Formen der Kinderbetreuung

Unter "Sonstige Formen der Kinderbetreuung" finden Sie die Betreuungsangebote, die meist unabhängig vom Alter des Kindes angeboten werden:

Au-pair-Beschäftigte
Babysitter/Leihomas und Leihopas
Betriebskindergärten
Familien- und Mütterzentren
Privatinitiativen
Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen
Tagespflege durch Tagespflegeperson

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für weitere Hinweise und Anregungen danken wir Ihnen.

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